(These) In der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953 ist die Todesstrafe in Artikel 2 vorgesehen.
(These) Das 13. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention von 2002 schafft die Todesstrafe ab.
(These) Solange es Menschen gibt, die bereit sind eine Kirche zu finanzieren und sich für diese zu engagieren, ist diese Kirche nicht überflüssig.